Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
- 1.1Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle
Lieferungen und Leistungen an unsere Kunden, Lieferanten und sonstigen
Vertragspartnern. Soweit es sich weder um Handelsgeschäfte mit Kaufleuten
noch um Bestellungen juristischer Personen des öffentlichen Rechtes oder
öffentlich-rechtlicher Sondervermögen handelt, finden die Ziffern 1.3,
2.2, 7.1 und 8 jedoch keine Anwendung.
- 1.2Geht unsere Lieferung in eine Bauleistung ein, so kommt nur dann ein
Werkvertrag mit uns zustande, wenn wir ausdrücklich damit beauftragt sind,
eine nicht vertretbare Leistung für ein bestimmtes, näher bezeichnetes
Bauwerk zu erbringen.
Soweit demnach oder aufgrund anderer zwingender Vorschriften eine Werklieferung
(Bauleistung) vorliegt, gelten für das Vertragsverhältnis mit unserem
Vertragspartner die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Verdingungsordnung
für Bauleitungen (VOB Teil B) – jeweils in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung. Ergänzend finden unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen entsprechende Anwendung, bei Widersprüchen geht jedoch die VOB vor.
- 1.3Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung
mit dem Vertragspartner, auch wenn bei späteren Bestellungen nicht ausdrücklich
auf sie Bezug genommen wird.
- 1.4Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, durch die von der
Schriftformerfordernis abgegangen werden soll.
- 1.5Sollten einzelne vertragliche Abmachungen unwirksam sein, so bleibt der
Vertrag dennoch gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, anstelle der unwirksamen
eine andere Vereinbarung zu treffen, durch die der mit der unwirksamen Bestimmung
beabsichtigte Zweck bestmöglich erreicht wird.
- 1.6Der Vertragspartner kann Vertragsrechte nicht abtreten oder verpfänden. Dies gilt
nicht, wenn der Vertragspartner uns Ware liefert, die unter einem verlängerten
Eigentumsvorbehalt steht. Für einen derartigen Fall muss uns der Kunde das
Bestehen eines derartigen Eigentumsvorbehaltes mitteilen.
- 1.7Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über internationale Warenkaufverträge findet keine Anwendung.
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