Allgemeine Geschäftsbedingungen
7. Gewährleistung und Haftungsausschluss
- 7.1Der Vertragspartner ist verpflichtet, den
Liefergegenstand unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen sind bei erkennbaren
Mängeln innerhalb von 7 Kalendertagen nach Annahme, bei verborgenen Mängeln
unverzüglich nach deren Erkennbarkeit geltend zu machen. Bei nicht
rechtzeitiger Mängelrüge ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
- 7.2Für Mängel unserer Lieferungen und
Leistungen wie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir
Gewähr in der Weise, dass wir nach unserer Wahl den vertragsgemäßen Zustand
der Ware herstellen oder kosten- und frachtenfrei an den vertraglichen
Liefer-Ort Ersatz gegen Rückgabe der mangelhaften Ware leisten. Ersetzte Ware
wird unser Eigentum. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen.
- 7.3Für Schäden, die dem Vertragspartner aus dem
Fehlen von uns zugesicherten Eigenschaften erwachsen, stehen wir ein, bei
Handelsgeschäften mit Kaufleuten sowie Bestellungen juristischer Personen des
öffentlichen rechts und öffentlich-rechtlicher Sondervermögen jedoch nur, soweit
die Eigenschaftszusicherung gerade vor dem entstandenen Schaden schützen sollte.
- 7.4Für den Fall unserer Leistungsverzuges oder
von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung wird ein dem Vertragspartner
zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung auf 50 % des
Wertes der von uns zu erbringenden Leistung der Höhe nach begrenzt.
- 7.4Im übrigen sind Schadenersatzansprüche, ob sie
nun auf Mängel der Lieferung oder Leitung, Verzug, schuldhaftes Verhalten bei
den Vertragsverhandlungen, positive Vertragsverletzung oder auf welchen Rechtsgrund
auch immer gestützt werden, ausgeschlossen, sofern uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Lieferverhältnis ist unser Firmensitz,
Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Nürnberg. Wir können jedoch stattdessen
auch im allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners oder am Zahlungsort klagen.