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Mehner & Schnorr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

7. Gewährleistung und Haftungsausschluss
  1. 7.1Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen sind bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 7 Kalendertagen nach Annahme, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach deren Erkennbarkeit geltend zu machen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. 7.2Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen wie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir Gewähr in der Weise, dass wir nach unserer Wahl den vertragsgemäßen Zustand der Ware herstellen oder kosten- und frachtenfrei an den vertraglichen Liefer-Ort Ersatz gegen Rückgabe der mangelhaften Ware leisten. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
  3. 7.3Für Schäden, die dem Vertragspartner aus dem Fehlen von uns zugesicherten Eigenschaften erwachsen, stehen wir ein, bei Handelsgeschäften mit Kaufleuten sowie Bestellungen juristischer Personen des öffentlichen rechts und öffentlich-rechtlicher Sondervermögen jedoch nur, soweit die Eigenschaftszusicherung gerade vor dem entstandenen Schaden schützen sollte.
  4. 7.4Für den Fall unserer Leistungsverzuges oder von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung wird ein dem Vertragspartner zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung auf 50 % des Wertes der von uns zu erbringenden Leistung der Höhe nach begrenzt.
  5. 7.4Im übrigen sind Schadenersatzansprüche, ob sie nun auf Mängel der Lieferung oder Leitung, Verzug, schuldhaftes Verhalten bei den Vertragsverhandlungen, positive Vertragsverletzung oder auf welchen Rechtsgrund auch immer gestützt werden, ausgeschlossen, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Lieferverhältnis ist unser Firmensitz, Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Nürnberg. Wir können jedoch stattdessen auch im allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners oder am Zahlungsort klagen.